Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. Die Satzung bezieht in alle genannten Ziele und Aktivitäten des Heimatvereins den Grundsatz der Inklusion mit ein.
Der Verein führt den Namen HEIMATVEREIN NIEDERSACHSEN MORINGEN e.V.
Der Sitz des Vereins ist 37186 Moringen.
Gründungstag ist der 21.01.1921.
Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Göttingen unter VR-Nr.130132 eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
Zweck des Vereins ist, die Förderung der Heimatkunde und der Heimatpflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.
Organe des Vereins sind:
Je zwei dieser Vertreter sind gemeinsam berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Zur Durchführung der Satzung hat der Vorstand
zu erlassen. Sie sind nicht Bestandteil der Satzung. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von zwei Drittel des Vorstandes beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins am 24.03.2017 beschlossen worden. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.